Zum Inhalt
Spritrechner

Spritgeld für Mitfahrer berechnen und fair aufteilen

Ein faires Spritgeld ergibt sich aus vier Angaben: den Gesamtkosten der Fahrt, der Zahl der besetzten Plätze, der Frage, ob die fahrende Person mitzahlt, und den Kilometern, die jede Person tatsächlich mitfährt. Die Beispiele rechnen mit einer Fahrt über 600 km bei 7,5 l/100 km und 2,15 € je Liter Super E10, dem Preisniveau vom Herbst 2026.

Kosten pro Kopf mit oder ohne Fahrer

Die Gesamtkosten ergeben sich aus Strecke, Verbrauch und Literpreis. Geteilt wird durch die besetzten Plätze, nicht durch die Sitzplätze im Auto. Für Hin- und Rückfahrt verdoppeln sich Kilometer und Anteil, sofern alle beide Strecken mitfahren.

Gesamtkosten = Strecke ÷ 100 × Verbrauch × Literpreis

Anteil mit Fahrer = Gesamtkosten ÷ alle Personen im Auto

Anteil ohne Fahrer = Gesamtkosten ÷ Mitfahrer

km

direkte Strecke ohne Abholung

Fahrt

Hin & zurück verdoppelt die Strecke

einschließlich Fahrer

l/100 km

gemessener Durchschnitt

€/l

Beispielpreis – eigenen Preis eintragen

Fahrer zahlt mit

Nein = nur Mitfahrer teilen

€

für die ganze Fahrt

€

am Ziel, für alle

km

trägt die abgeholte Person

Spritgeld pro Person– 
Kosten der Fahrt– 
Abgeholte Person– 
Mitfahrer zusammen– 

Wer zahlt wie viel

Gesamtkosten 96,75 € für 600 km. Nur Kraftstoff, ohne Maut und Parken.
Personen im AutoFahrer zahlt mitFahrer zahlt nicht
248,38 €96,75 €
332,25 €48,38 €
424,19 €32,25 €
519,35 €24,19 €

Welche Variante passt, hängt von der Situation ab:

Runden auf ganze Euro ist üblich; gerundet wird dabei nach unten, wenn der Betrag sonst über den tatsächlichen Kosten läge.

Umweg für die Abholung zurechnen

Steigt jemand an einem Ort zu, der nicht auf der direkten Strecke liegt, entstehen Zusatzkilometer, die diese Person allein verursacht. Verursachungsgerecht trägt sie die Umwegkosten, alle anderen zahlen ihren Normalanteil.

Kosten je km = Verbrauch × Literpreis ÷ 100

Umwegkosten = Umweg-km gesamt × Kosten je km

Anteil der abgeholten Person = Normalanteil + Umwegkosten

Kosten je km: 7,5 × 2,15 ÷ 100 = 0,16125 €

Für die Abholung fährt das Auto 7 km von der Autobahn ab und 7 km zurück, zusammen 14 km: 14 × 0,16125 = 2,26 €.

Bei vier Personen mit Fahrer zahlt die abgeholte Person 24,19 + 2,26 = 26,45 €, die drei anderen je 24,19 €. Zusammen sind das 99,02 €, also die 96,75 € der direkten Strecke plus 2,26 € Umweg, auf den Cent gerundet.

Gezählt wird immer die Differenz zur direkten Strecke, für Abholung und Absetzen getrennt. Liegt die Wohnung der Person auf dem Weg, gibt es keinen Umweg. Manche Gruppen verteilen kleine Umwege bis etwa 5 km auf alle, um die Rechnung einfach zu halten; bei regelmäßigen Fahrten oder großen Umwegen ist die Zurechnung fairer.

Teilstrecken nach Kilometern abrechnen

Steigt jemand unterwegs aus oder zu, wird die Fahrt in Abschnitte geteilt. Die Kosten eines Abschnitts teilen sich die Personen, die in diesem Abschnitt im Auto sitzen. Am Ende addiert jede Person ihre Abschnitte.

Kosten je km 0,16125 €. F fährt, P steigt nach 200 km aus, Q fährt bis zum Ziel. Fahrer zahlt mit.
AbschnittKilometerKostenIm AutoAnteil je Person
Start bis Ausstieg P20032,25 €F, P, Q10,75 €
Ausstieg P bis Ziel15024,19 €F, Q12,09 €
Summe35056,44 €P 10,75 €, Q 22,84 €, F 22,84 €

Durch Rundung auf Cent passen die Anteile nur bis auf 1–2 Cent zur Summe. Genauer wird es, wenn man mit dem ungerundeten Betrag je Kilometer rechnet und erst die Endbeträge rundet. Eine Kurzform ohne Abschnitte: Jede Person zahlt ihre mitgefahrenen Kilometer × Kosten je km ÷ durchschnittliche Personenzahl; bei stark wechselnder Besetzung ist die Abschnittsrechnung aber genauer.

Maut, Parken und Vignette umlegen

Neben dem Sprit entstehen Kosten, die nicht mit den Kilometern wachsen, aber nur wegen der gemeinsamen Fahrt anfallen. Sie werden wie die Spritkosten auf die Personen verteilt, die zum jeweiligen Zeitpunkt im Auto sitzen.

Streckenmaut
Frankreich, Italien, Spanien, Portugal und Kroatien erheben sie je Abschnitt. Geteilt wird unter den Personen, die auf dem mautpflichtigen Abschnitt im Auto sitzen.
Vignette
Sie gilt pro Fahrzeug und Zeitraum, nicht pro Person: Österreich, Schweiz, Tschechien, Slowenien, Ungarn, Slowakei, Bulgarien und Rumänien. Kauft die fahrende Person eine Jahresvignette, die sie ohnehin nutzt, wird nur ein angemessener Teil umgelegt, etwa der Preis einer 10-Tages-Vignette.
Parkgebühren
Sie gehören zur Fahrt, wenn alle zusammen am Ziel sind, etwa am Flughafen oder am Konzertgelände. Wer vorher ausgestiegen ist, zahlt nichts.
Fähre und Tunnel
Fähren berechnen meist Fahrzeug und Personen getrennt. Der Fahrzeuganteil wird geteilt, den Personenpreis zahlt jeder selbst. Tunnelgebühren wie am Brenner oder Felbertauern werden wie Maut behandelt.
Nicht umgelegt
Versicherung, Kfz-Steuer, Wertverlust und Reparaturen bleiben bei der Halterin oder dem Halter. Spritgeld gleicht die Kosten der Fahrt aus, nicht die Fahrzeughaltung.

96,75 € Sprit plus 24 € Maut plus 18 € Parken ergeben 138,75 €. Bei vier Personen mit Fahrer: 138,75 ÷ 4 = 34,69 € je Person.

Bei längeren Reisen bewährt sich eine gemeinsame Liste, in die jede Ausgabe mit Zahler und Betrag eingetragen wird. Am Ende wird die Summe geteilt und mit dem verrechnet, was jeder bereits bezahlt hat; Apps für geteilte Ausgaben nehmen diese Rechnung ab.

Feste Fahrgemeinschaft zur Arbeit

Bei einer festen Gemeinschaft wird über den Monat abgerechnet, nicht über die einzelne Fahrt. Bei 35 km einfacher Strecke, 22 Arbeitstagen, 7,5 l/100 km und 2,15 €/l fährt das Auto 35 × 2 × 22 = 1.540 km im Monat. Das kostet 15,4 × 7,5 × 2,15 = 248,33 €, also 11,29 € je Fahrtag.

Drei Personen, gemeinsamer Arbeitsort, Kosten 248,33 € im Monat.
ModellRegelBetrag
Fester Fahrer, alle zahlen gleichMonatskosten ÷ 382,78 € je Person
Fester Fahrer zahlt nicht mitMonatskosten ÷ 2 Mitfahrer124,16 € je Mitfahrer
Fahrer wechseln gleichmäßigjeder fährt gleich oft, kein Geldfluss0 €
Fahrer wechseln ungleichmäßig11,29 € je Fahrtag, Ausgleich nach Strichlistenach Zählung

Im Monat fährt A an 11 Tagen, B an 6 und C an 5. Der faire Anteil sind 82,78 € je Person.

A hat 11 × 11,29 = 124,16 € getragen, B 67,73 €, C 56,44 €. B zahlt 15,05 € an A, C zahlt 26,34 € an A. Danach hat jede Person 82,78 € getragen.

Fahren die Mitglieder unterschiedliche Autos, rechnet jeder Fahrtag mit den Kosten je km des jeweiligen Wagens. Wer einen sparsamen Kleinwagen fährt, trägt dann an seinen Tagen weniger, und der Ausgleich bleibt fair. Den Monatsbetrag für die eigene Strecke liefert der Tab Pendeln im Spritrechner; ändert sich der Literpreis deutlich, lohnt eine Neuberechnung zum Monatsanfang.

Pendlerpauschale für jeden Mitfahrer

Die Entfernungspauschale gehört jeder Person, die zur Arbeit fährt, nicht nur der, der das Auto gehört. Jedes Mitglied der Fahrgemeinschaft setzt die Strecke zwischen der eigenen Wohnung und der eigenen ersten Tätigkeitsstätte an.

Das gezahlte Spritgeld kann der Mitfahrer nicht zusätzlich absetzen, die Pauschale deckt die Fahrtkosten bereits ab. Für die fahrende Person ist das erhaltene Spritgeld kein steuerpflichtiges Einkommen, solange es die Kosten der Fahrten nicht übersteigt. Einzelheiten zu Arbeitstagen, Homeoffice und Anlage N stehen unter Pendlerpauschale 2026.

Selbstkosten-Grenze nach Personenbeförderungsgesetz

Nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 Personenbeförderungsgesetz ist die Mitnahme genehmigungsfrei, wenn das Gesamtentgelt aller Mitfahrer die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt. Wer mehr verlangt, befördert entgeltlich im Sinne des Gesetzes und bräuchte eine Genehmigung wie ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen.

KostenartTeil der Betriebskosten
Kraftstoff oder Ladestromja
Maut, Vignette anteilig, Parken, Fähreja
fahrleistungsabhängiger Verschleiß (Reifen, Öl)in der Regel ja
Versicherung, Kfz-Steuer, Wertverlustnein, Fixkosten der Fahrzeughaltung

600 km, vier Personen, 96,75 € Sprit: Die drei Mitfahrer dürfen zusammen höchstens die Betriebskosten zahlen. Ohne Beteiligung der fahrenden Person sind das 32,25 € je Mitfahrer, mit Beteiligung 24,19 €.

Wer die Grenze überschreitet, riskiert mehr als ein Bußgeld: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann bei einer gewerblichen Nutzung, die im Vertrag nicht angegeben ist, Regress nehmen, und die Einnahmen werden steuerpflichtig. Innerhalb der Selbstkosten sind Mitfahrer über die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeugs bei einem Unfall abgesichert. Mitfahrportale wie BlaBlaCar und fahrgemeinschaft.de sowie die Pendlerportale vieler Kommunen und Arbeitgeber begrenzen deshalb den Preis pro Sitz oder schlagen einen kilometerabhängigen Richtpreis vor.